Wie steht es so schön im Bundesgesetzbuch geschrieben:
Der Arbeitgeber ist nach § 618 I BGB hinsichtlich Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsregelung dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Möglichkeit vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen.
Doch die Gefahren die durch die extreme E-Smog-Belastung von elektrischen, elektromagnetischen und hochfrequenten Feldern/Strahlungen am Arbeitsplatz für Abermillionen Arbeitnehmer/innen in Deutschland besteht, werden LEIDER vom GESETZGEBER NICHT berücksichtigt!
Gerade oder insbesondere in unserer hochtechnologisierten Arbeitswelt, gibt es kaum noch einen Arbeitsplatz der frei von Funkstrahlung im GHz-Bereich sowie vielen anderen E-Smog-Störstrahlungen ist.
Der GESETZGEBER TOLERIERT viele Schadstoffe, Gifte und Strahlungsfelder,
IHR KÖRPER LEIDER NICHT!
Wo Strahlenneutralisation?
Ob im kaufmännischen Bereich, in der Verwaltung, der Fertigung und Produktion, im Handwerk, im Dienstleistungsgewerbe, im Verkauf, in Banken, Kanzleien, Instituten, Kliniken, Schulen und Behörden oder in therapeutischen, medizinischen und pflegerischen Berufen sind IHRE Mitarbeiter umgeben und beeinflusst von technischen Geräten; Routern; Computern; Verkabelungen; DECT; Bluetooth; W-Lan; Scanner; Scannerkassen und -geräte; Büro-, Werkzeug- und Fertigungsmaschinen und Fließbänder; NC- und CNC-Bearbeitungszentren oder von medizintechnischen Geräten und Maschinen, wie Ultraschall, Röntgen, Laser, CT, MRT usw.
Medizinische Fakten
Alle Zellen unseres Körpers kommunizieren mittels feinsten bio-elektrischen Befehlsimpulsen.
Auch unser Nervensystem und unser Gehirn arbeiten mittels geringsten bio-elektrischen Energiepotentialen.
Macht man sich bewusst, dass diese Spannung im Körper ungefähr 50 mV (mV= tausendstel Volt) beträgt, kann man wohl kaum bestreiten, dass Störstrahlungen, die alle 50 V/m übersteigen, von negativem Einfluss für den Körper sind. In der Physik nennt man das „Potential-Ausgleich“. Dies sind Angriffe auf unser Immunsystem.
Vereinfacht kann man sich das also so vorstellen:
Ist der menschliche Organismus gesund, kommunizieren alle Zellen mittels feinsten körpereigenen elektrischen Schwingungsimpulsen in einer natürlichen Harmonie miteinander.
Wirken jedoch von außen Störschwingungen wie Elektrosmog, Funk und Erdstrahlen auf die Zellen ein:
– wird die natürliche Zellkommunikation gestört,
– die Zellen nehmen die Störstrahlung auf und versuchen sie zu verarbeiten,
– das Immunsystem wird geschwächt,
– die Funktion des zentralen Nervensystems (Irritation Nervenzellen und Gehirn, siehe Video) und die Bluteigenschaften (Magnetisierung rote Blutkörperchen, siehe Video Dunkelfeld) werden beeinträchtigt,
– die Leistungsfähigkeit fällt mit der Dauer der Exposition rapide ab (Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, verminderte Denkleistung, Unzufriedenheit, steigendes Aggressionspotential, abnehmendes körperliches Wohlempfinden usw.)
– Symptome und Krankheiten (Arbeitsausfälle, Krankschreibungen, Arbeitsunfähigkeit, Fluktuation usw.) können die Folge sein.
Will man sich vor dieser Zellmanipulation schützen, ist eine medizintechnisch nachweisbare Strahlungsneutralisation notwendig.
Wir sind der Meinung, dass es auch ohne die gesetzesmäßigen Vorgaben der Politik jedem Arbeitgeber ein dringendes Herzensanliegen sein muss, dass er nicht nur seine ihm obliegende „Fürsorgepflicht und Verantwortung“ gegenüber seinen Arbeitnehmern/innen wahrt, sondern zugleich sein größtes und wertvolltes “Kapital”, eben seine Mitarbeiter/innen, vor gesundheitlichen Gefahren schützt!